Kosten der Intensivpflege zu Hause
Es ist eine große Aufgabe, einen schwerstkranken Menschen außerhalb einer Klinik zu pflegen und durchgängig zu betreuen. Das gilt nicht nur für Sie als Angehörige, wenn Sie sich dieser Aufgabe stellen. Neben den pflegerischen Arbeiten müssen häufig auch Arzttermine organisiert werden. Außerdem erfordert die ambulante Intensivpflege die enge Kooperation mit Therapeuten, Ärzten, Kassen sowie die konsequente Versorgung des Betroffenen mit Hilfsmitteln.
Für die Kostenerstattung der aufwendigen Pflegeleistungen tritt die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen gemäß SGB V ein:
Gemäß § 37 SGB V hat der Versicherte demnach einen Anspruch auf die vollen Leistungen der Behandlungspflege, abgesehen von den gesetzlichen Zuzahlungen. Zur Behandlungspflege zählen alle medizinischen Maßnahmen wie z. B. Überwachung der Beatmung oder das Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma.
Überprüfen Sie, in welcher Form Sie die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen wollen und können: als Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung. Bedenken Sie dabei auch, dass Sie Ihre Kräfte auch für den ganz normalen Alltag brauchen, nicht nur für pflegerische Leistungen.
Auch die Pflegeversicherung nach SGB XI kann die ambulante Intensivpflege bezuschussen, wenn es um die Grundpflege geht, also Hilfen für den Patienten bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Sollten Sie in Ihrer konkreten Situation erkennen, dass Ihre finanziellen Möglichkeiten an Grenzen stoßen, können Sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen (§ 61-66 SGB XII). Voraussetzung ist, dass Sie zuvor Ihr Einkommen und etwaig vorhandenes Vermögen ausgeschöpft haben.
Zusätzliche Kosten einer ambulanten Intensivpflege
Nicht nur die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden trotz der Unterstützung durch die Pflegekasse für die Wohnraumanpassung Kosten verschlingen. Auch Hilfsmittel wie Treppenlifter, Toilettenhilfen, Orthesen und dergleichen werden für die Pflege Ihres schwerstkranken Angehörigen notwendig sein.
Lassen Sie uns zusammen beraten, welche Hilfsmittel wirklich notwendig sind. Schließlich müssen Sie diese Hilfsmittel bei der Krankenkasse des Versicherten beantragen und auch Zuzahlungen leisten.